Beratungskonzept

Das Beratungskonzept der IGS Aurich

Beratung an der IGS Aurich dient dem Lehren, Lernen und Zusammenleben an unserer Schule. Beratung versteht sich als Hilfe für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kolleginnen und Kollegen in Form von Informations-, Kooperations-, Konsultations- und Innovationsangeboten. In das Beratungsnetzwerk der Schule sind alle Lehrerinnen und Lehrer, SozialpädagogInnen und ErzieherInnen der Schule eingebunden. Insbesondere übernehmen die KlassenlehrerInnen eine besondere Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler ihrer Klassen. Das Angebot der BeratungslehrerInnen dient der professionellen Ergänzung der von den übrigen Teilen des Beratungsnetzwerkes geleisteten Beratung für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern.

 

Grundsätze der Beratung

Die Grundsätze unserer Beratung lauten:

  • Beratung ist freiwillig.

  • Beratung ist vertraulich. BeraterInnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der/die Ratsuchende bestimmt, was in welchem Umfang an wen weitergegeben werden darf.

  • Beratung ist unabhängig.

Nach Möglichkeit werden in den Problemlöseprozessen alle an den Problemen beteiligten Kräfte mit betrachtet und in die Beratung einbezogen.

 

Bereiche der Beratung

Wir unterscheiden folgende Beratungsbereiche:

  1. Schullaufbahnberatung und berufsorientierende Beratung

  2. Vorbeugende Maßnahmen

  3. Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen

  4. Einzelfallhilfe bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten

Zu 1) Schullaufbahnberatung

Diese Beratung wird bei vielen Gelegenheiten den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern angeboten. Hier werden vor allem die Klassen- und FachlehrerInnen tätig:

Aufgaben

Zuständigkeit

  • Information der Grundschuleltern (Aufbau der IGS, Konzepte, Abschlüsse)

Schulleitung

  • Info-Abende in den Grundschulen zur Elterninformation

Schulleitung

  • Elternsprechtage zweimal im Jahr

alle LehrerInnen

  • Elternabende

KlassenlehrerInnen, TutorInnen

  • Wahlpflichtkursberatung Ende des 5. und 6. Schuljahrs sowie Ende des 8. Schuljahrs

Klassen- und FachlehrerInnen

  • Einleitung einer Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf

Schulleitung, Klassen- und FachlehrerInnen, Beratungslehrerin

  • Beratung von Neuzugängen bzw. „Seiteneinsteigern“

JahrgangsleiterInnen, KlassenlehrerInnen

  • Beratung bei Schulschwierigkeiten

Klassen- und FachlehrerInnen, Beratungslehrerin

  • Beratung bei Kurswechsel, Schulwechsel, Fördermaßnahmen

Klassen- und FachlehrerInnen

  • Beratung bei Klassenwiederholungen

KlassenlehrerInnen, Beratungslehrerin

  • Berufserkundungsprojekte

AWT-LehrerInnen

  • Betriebspraktikum

AWT- und KlassenlehrerInnen

  • Profilberatung SEK.II

TutorInnen, FachlehrerInnen

 

 


Zu 2) Vorbeugende Maßnahmen

Aufgaben

Zuständigkeit

  • Auswertung der Grundschulzeugnisse bei neuaufgenommenen SchülerInnen

Jahrgangsteams

  • Vorbesprechungen, Planungen des neuen Jahrgangsteams 5

alle Teammitglieder

  • Klassenzusammensetzung der 5. Klassen

Schulleitung, Jahrgangsleitung

  • Beobachtung der SchülerInnen der 5. Klassen in den spielpädagogischen Gemeinschaftsstunden(GEM)

KlassenlehrerInnen, SozialpädagogInnen

  • Tests zum Erkennen von Lese-Rechtschreibproblemen, Einrichtung von Förderkursen

FachlehrerInnen für Förderung

  • Arbeit am Klassenklima, Gruppenübungen, Konfliktregelung in den GEM-Stunden

KlassenlehrerInnen, SozialpädagogInnen

  • Beratung beim Auftauchen von Schulschwierigkeiten

KlassenlehrerInnen, BeratungslehrerInnen

  • Pädagogische Konferenzen

Klassen-, FachlehrerInnen, Beratungs-lehrerInnen, SozialpädagogInnen

  • Ausgestaltung von „Rückzugsecken“ z.B. Ruheraum in Gebäude 1, im Freizeitbereich

SozialpädagogInnen

  • Durchführung von Projekten ( PIT, SIGN u.a.m.)

alle LehrerInnen, SozialpädagogInnen

  • Regelmäßige Treffen von Jahrgangs- und Klassenteams

alle LehrerInnen, SozialpädagogInnen

  • Gemeinsame Aktivitäten (Feste, Sportveranstaltungen, Klassenfahrten)

LehrerInnen, SozialpädagogInnen

 

 


Zu 3) Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen (Unterrichtshilfen)

Aufgaben

Zuständigkeit

  • Beratende Gespräche über einzelne SchülerInnen, über Schülergruppen, über mögliche pädagogische Maßnahmen

Beratungslehrerin mit Fach– und KlassenlehrerInnen

  • Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten

alle LehrerInnen, Beratungslehrerin

  • Mitarbeit bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung des Pädagogischen Konzepts der Schule

Schulleitung, LehrerInnen, Beratungslehrerin

 

 


Zu 4) Hilfen für einzelne SchülerInnen bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten

Aufgaben

Zuständigkeit

  • Feststellen von Leistungsdefiziten und Lernschwächen Einzelner im Vergleich zu anderen Kindern

Klassen- und FachlehrerInnen, Beratungslehrerin

  • Beratungen von SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen bei Schulschwierigkeiten (Einzelgespräche, Konferenzen, Hausbesuche)

LehrerInnen, Beratungslehrerin, SozialpädagogInnen

  • Arbeit im Krisenbüro

SozialpädagogInnen

  • Einzelfallhilfe (z. B. bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, Gruppenkonflikten, psychischen Problemen, Mobbing, Schul- und häuslichen Konflikten, Gewalt)

Beratungslehrerin, SozialpädagogInnen

  • Koordination der Einzelfallbetreuung

Beratungslehrerin in Zusammenarbeit mit den SozialpädagogInnen

  • Kontakte zu außerschulischen Beratungsstellen

SozialpädagogInnen, Beratungslehrerin

  • Zusammenarbeit mit Jugendamt, freien Trägern

Schulleitung, SozialpädagogInnen, Beratungslehrerin

  • Schulpsychologische Beratung (Zusammenarbeit mit den SchulpsychologInnen)

Beratungslehrerin

 

 

Die Einzelfallberatungen erfolgen in der Regel auf freiwilliger Basis. Die Gespräche sind streng vertraulich und die BeraterInnen arbeiten unabhängig von Weisungen.

Zu den oben aufgeführten Beratungsangeboten kommen spezielle Aufgabenbereiche der SozialpädagogInnen und der Erzieherin unserer Schule, die neben der Unterstützung der Beratungslehrerin in der Einzelfallhilfe und neben der Begleitung der Projektarbeit noch folgende Aufgaben wahrnehmen:

  • Betreuung der Spieleausgaben, Teestuben, Bücherei, „Arena“

  • Organisation und Durchführung von Mittagsfreizeiten und Arbeitsgemeinschaften

  • Gespräche mit Schülerinnen und Schülern

  • Betreuung des „Krisenbüros“ im 5. und 6. Jahrgang

  • Planung und Durchführung der spielpädagogischen Gemeinschaftsstunden im 5. Jahrgang (Kommunikations- und Gruppentraining, Übungen zur Selbst- und Fremdwahrnehmung, Konfliktregelung, u.v.a.m.)

  • Unterstützung der KlassenlehrerInnen in Erzeihungsfällen

  • Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten der Fachhochschule Emden

 

Träger der Beratung

Alle Lehrerinnen und Lehrer der Schule beraten SchülerInnen und Eltern im Rahmen von Erziehung und Unterricht zum Beispiel an den zwei Elternsprechtagen, bei den Abenden zur Wahlpflichtkursberatung, bei Fragen des Fachunterrichts, bei Fragen der Schullaufbahn u.a.m.

SV-Lehrkräfte beraten die Schülervertretung bei ihren Aufgaben.

Die im Ganztagsbereich der Schule arbeitenden SozialarbeiterInnen und die Erzieherin beraten bei persönlichen Krisen unserer SchülerInnen (z.B. familiäre Probleme), bei zwischenmenschlichen Problemen (z.B. Konflikte, Mobbing). Sie stehen in ständigem Kontakt zu den BeratungslehrerInnen der Schule, um Fragen der Einzelfallhilfe abzustimmen und Vorgehensweisen zu klären. Für Beratungsgespräche stehen ein Besprechungszimmer im Freizeitbereich für alle Schultage und das Büro der pädagogischen MitarbeiterInnen zur Verfügung. Ein Krisenbüro für SchülerInnen und LehrerInnen der Jahrgänge 5 bis 8 im Gebäude 1 ist während der Vormittagsstunden von einer/m der MitarbeiterInnen besetzt.

Die pädagogischen MitarbeiterInnen stehen den Jahrgangsteams 5 – 8 in den vierzehntägigen Jahrgangsdienstversammlungen für alle pädagogischen Fragen und Fragen den Ganztagsbetrieb betreffend zur Seite.

Die BeratungslehrerInnen werden von allen Personengruppen angesprochen vor allem

  • in Fragen der Einzelfallhilfe;

  • bei Problemen, die eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen erforderlich machen;

  • bei sich aus dem Unterricht ergebenden Problemen;

  • in Fragen der Schullaufbahn;

  • bei Problemen zwischen Gruppen;

  • bei der Notwendigkeit eines Verhaltenstrainings;

  • bei der Ursachenforschung von Störungen.

Dabei sind sie zuständig für die Vorklärung eines Problemfalls. Sie entscheiden, ob eine eigene Beratung möglich ist oder ob die Vermittlung an andere Personen oder Stellen (auch externe) erfolgen soll.

Sie beraten die pädagogischen MitarbeiterInnen und stimmen mit ihnen Vorgehensweisen ab.

Sie arbeiten im Pädagogischen Ausschuss und anderen schulischen Ausschüssen mit.

Im Bereich der Berufsberatung gibt es eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Berufsberater, der in der Regel von den Herbstferien bis Ende Februar mit Sprechtagen den SchülerInnen der Abschlussklassen zur Verfügung steht.

Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen

  • Schulpsychologischer Beratungsdienst

  • Jugendämter

  • Therapeutische Einrichtungen

  • Drogenberatungsstelle

  • Gesundheitsamt

  • Polizei

  • Berufsberatung der Agentur für Arbeit